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10-Punkte-Plan

10. Erfolgskontrolle

Mit Erfolgskontrollen wird überprüft, ob die Ziele einer Revitalisierung erreicht wurden. Dazu sind Feldaufnahmen von Lebensräumen, Tieren und Pflanzen vor und nach der Revitalisierung nötig. Wurden die gesetzten Ziele nicht erreicht, sind weitergehende Revitalisierungsmassnahmen nötig und erneut Erfolgskontrollen – solange bis die Ziele erreicht sind.

Erfolgskontrollen, aber auch Nutzungsvorschriften oder die Gewässerraumfestlegung haben sich am Bundesrecht zu orientieren und sollten in allen Thurkantonen gleich gehandhabt werden. (A. Bryner)

Was wo und wann gemessen wird

Was vor und nach einer Revitalisierung genau unter die Lupe genommen wird, hängt von den Zielen der Revitalisierung ab. Die Ziele sollten sich an einem naturnahen Abschnitt desselben Gewässers orientieren, oder an einem hydrologisch und morphologisch vergleichbaren Gewässer (Referenzgewässer). Die Planung der Feldkartierungen orientiert sich natürlich auch an der Machbarkeit und Finanzierbarkeit. Da nicht alles kartiert, gezählt und vermessen werden kann beschränken sich spezialisierte Büros auf die wichtigsten Indikatoren. Praktisch unverzichtbar sind bei allen Revitalisierungen Kartierungen von Lebensraumeigenschaften und Häufigkeiten ausgewählter Tier- und Pflanzenarten. Auch chemische Parameter werden erfasst. Letztlich muss nach einer Revitalisierung ermittelt werden können, ob sich die erwünschten Strukturen eingestellt haben und ob diese von den bezeichneten Zielarten ausreichend besiedelt wurden oder nicht. Aufgrund des Gesamtbildes kann schliesslich ermittelt werden, ob die flusstypischen Prozesse und artspezifischen Entwicklungen vollständig und ungehindert ablaufen können.

Nachbessern nötig

Weiterführende Revitalisierungsmassnahmen sind beispielsweise bei den bereits erfolgten Aufweitungen bei Schwarzenbach und zwischen Pfyn-Felben/Wellhausen nötig. Für die Entwicklung vielfältiger morphologischer Strukturen waren die gewählten Abschnitte zu kurz und zu schmal (siehe dazu auch Punkt 4 zur Vernetzung der Thur mit den Seitengewässern und ihrem Umland).

Von 4 auf 16 – das Beispiel des Lichtensteiner Binnenkanals

Im 19. Jahrhundert zählte man im Vorgänger des Lichtensteiner Binnenkanals noch 23 Fischarten. Anfangs der 1980iger Jahre waren es gerade noch 4. Der isolierte Kanal wurde dann 1981 über eine Fischtreppe wieder besser mit dem eingetieften Alpenrhein vernetzt. Regelmässige Abfischungen dokumentieren, wie die Wiederbesiedelung abläuft. Zu Bach- und Regenbogenforelle, Elritze und Groppe gesellten sich rasch die selten gewordenen Seeforellen und Äschen. In mehreren Etappen wurde der Kanal seither revitalisiert, eine ehemalige Aue teilweise wiederhergestellt und die Mündung in den Rhein gänzlich neu gestaltet. Die «Fischfaunistischen Untersuchungen» im Jahr 2003 konnten bereits wieder 16 Arten nachweisen. Zusätzlich zu den vorher genannten: Aal, Alet, Hasel, Rotauge, Stichling, Strömer, Schleie, Bartgrundel, Hecht, Trüsche – ein schöner und erst noch messbarer Erfolg.

Obwohl sich die Regierungsräte der fünf Thurkantone schon 2001 in der «Säntischarta» auf gemeinsame wasserbauliche Grundsätze geeinigt haben, wird mit dem Fluss mal so mal anders umgesprungen. Dabei wird gelegentlich verkannt, dass für den Vollzug des Gewässerschutzes zwar die Kantone zuständig sind – an kleinen Bächen sind es sogar die Gemeinden – dass aber die Vorgaben und nicht selten auch die Finanzierung von Massnahmen auf Bundesebene festgelegt sind.

Der Umgang mit Wanderhindernissen, Restwassersituationen oder die anstehende, verbindliche Ausscheidung des Gewässerraums kann daher das heute gültige Bundesrecht nicht ausser Acht lassen. Auch die Erfolgskontrollen, ein laufendes Monitoring, die Grundsätze für den Gewässerunterhalt oder die Regeln für Wasserentnahmen sollten überkantonal koordiniert werden.